Ja, genau!
-Und was soll das sein?
Schon lange geht mir diese „Erststimme“, „Zweitstimme“ -Wählerei auf den Senkel.
Wer kennt denn die Erststimmen-Kandidaten wirklich?
-Ok, ein paar Namen haben Strahlkraft -und was ist mit all den „Nonames“?
Ja, tut mir leid, ich kenne die fast ausnahmslos nicht.
Was also ist die Folge? Ich wähle einen völlig Unbekannten, nur weil er „meiner“ favorisierten Partei zugehörig ist.
Und dann? Dann stellt sich nicht nur bei mir, sondern auch bei unfassbar vielen Wählern heraus, dass ihre „Erststimme“ nicht den Hauch einer Chance hatte.
Und das nennt sich dann „Erststimme“!
Natürlich! In einem kleinen Dorf, wo jeder jeden kennt ist das absolut das Naheliegende.
Bei Land- under Bundestagswahlen erweist sich diese Art Stimmabgabe nicht selten als taktische Angelegenheit, die einem Glücksspiel ähnelt.
Erst Recht vor dem Hintergrund der Sitzverteilung in den zu wählenden Häusern, da es keine „Überhang-Mandate“ (mehr) gibt.
Wahlen 2.0
• feste Anzahl Sitze
• gewünschte Partei
• unerwünschte Partei(en)
Der neue Wahlzettel
1. wählen sie ihre Partei
Kreuzen sie nur eine Partei an:
2. Partei(en) abwählen
Kreuzen sie die Partei oder die Parteien an, die sie für nicht wählbar halten.
Kreuzen sie nichts an, wenn sie nichts abwählen:
Grundgedanke
1. Partei-Wahl
Jede Stimme erhöht den Punke-Stand der gewählten Partei
2. Partei-Abwahl
Jede Stimme erniedrigt den Punke-Stand der abgewählten Partei(en)
Fazit.
Nein, ich behaupte nicht, dass das jetzt so kommt oder kommen muss. Es ist eine Diskussionsgrundlage.
Vor allem die „Abwahl“ wird sicher kontrovers diskutiert.
Warum?
„Wehrhafte“ Demokratien müssen das Recht auf Meinungsfreiheit stärken.
Dazu gehört nicht nur das „Für“ zu einer Partei, sondern auch das „Wider“ -also Kritik zu üben und auszuwerten.
Das System bietet die Möglichkeit die aktive Ablehnung von Parteien in die Wahlergebnisse einfließen zu lassen. Es könnte dazu beitragen, verfassungsfeindliche oder problematische Parteien stärker zu regulieren und den Wählern die Möglichkeit zu geben, gegen solche Parteien direkt zu stimmen.
Im Grunde fehlt doch bisher die Möglichkeit, völlig losgelöst etwa von objektiver „Verfassungsfeindlichkeit“ eine Abwertung vorzunehmen.
Natürlich können dann alle Parteien (außer der eigenen) abgelehnt werden.
Das muss so sein, sonst liegt keine Gleichheit vor. Das ändert aber nichts daran, dass diese Ergebnisse den Wählerwillen abbilden.
Beispiel:
Partei A,B und C votieren gegeneinander, aber eben auch gegen D. Davon ausgegangen, dass A,B und C insgesamt aber einen höheren Stimmanteil als D erhalten, würde sich der Malus gegenüber D transparent und nachvollziehbar auswirken.
Es ist eine Abwägung der Wählerpräferenzen, die nicht nur den direkten Wählerwunsch widerspiegelt, sondern auch die Dynamik zwischen Parteien berücksichtigt. Wenn Parteien A, B und C gegen Partei D stimmen, dann soll dies nicht den direkten Ausschluss von Partei D bedeuten, sondern der Effekt dieser „Ablehnung“ soll in einem nachvollziehbaren mathematischen Verfahren berücksichtigt werden.
Es muss ein ausgewogenes System sein, das sicherstellt, dass eine Partei nicht ungerechtfertigt überproportional benachteiligt wird, nur weil sie von vielen Wählern als „nicht wählbar“ markiert wurde.
So kommt für jede Partei eine Ablehnungsquote zustande, die angibt, wie viele Wähler diese Partei als „nicht wählbar“ markieren. Diese Quote hängt von den Gesamtstimmen aller Parteien ab.
Dafür gibt es aber keine starren prozentualen Zugangs-Beschränkungen mehr, wie etwa die 5% Hürde.
Wenn die Wähler wollen, können auch „Mikro-Parteien“ einen Sitz erhalten.
1.
Eine transparente, nachvollziehbare Formel basiert darauf, dass bei der Parteien-Wahl und -Abwahl die abgegebenen Stimmen jeweils auf 100% normiert werden.
2.
Die Parteien-Prozente werden in Sitze des gewählten Hauses umgerechnet, das gleiche geschieht mit den Malus- (Abwahl-) Prozenten
3.
Die Sitze der Parteien werden um die Sitze der Abwahl verringert und die jeweiligen Ergebnisse dann wieder auf 100% der vorhandenen Sitze des Hauses normiert.
Berechnungs-Beispiel:
Angenommen, es gibt 1.000 Wähler:
– Partei A: 400 Stimmen (40%)
– Partei B: 300 Stimmen (30%)
– Partei C: 200 Stimmen (20%)
– Partei D: 100 Stimmen (10%)
Die Ablehnungsquoten (L) sind wie folgt:
– L(A) = 10%
– L(B) = 20%
– L(C) = 5%
– L(D) = 50%
Nach Abzug des Malus:
– Partei A: 400 – 40 = 360 Stimmen
– Partei B: 300 – 60 = 240 Stimmen
– Partei C: 200 – 10 = 190 Stimmen
– Partei D: 100 – 50 = 50 Stimmen
Gesamtstimmen: 360+240+190+50=840
Normierung der Ergebnisse auf 100% (1.000) Sitze mit den jeweiligen prozentualen Anteilen:
– Partei A: 360 -> 429 (42,9%)
– Partei B: 240 -> 286 (28,6%)
– Partei C: 190 -> 226 (22,6%)
– Partei D: 50 -> 60 (6,0%)
Zum Vergleich die „direkt gewählten“ Werte der Parteien vom Anfang:
– Partei A: 400 Stimmen (40%)
– Partei B: 300 Stimmen (30%)
– Partei C: 200 Stimmen (20%)
– Partei D: 100 Stimmen (10%)
Die Werte sind gerundet, sodass ihre Summe 1.000 ergibt.
Die Formel berücksichtigt die Ablehnung durch andere Parteien und sorgt dafür, dass der Malus für abgelehnte Parteien transparent und nachvollziehbar in die Sitzverteilung einfließt. Es handelt sich um ein Verhältniswahlrecht, das Wählerpräferenzen und -Abneigungen ausgewogen und fair berücksichtigt.
Die Formel ist flexibel und anpassbar, sodass auch komplexe Wahlverhältnisse fair behandelt werden können, etwa, indem nicht der volle Malus subtrahiert wird, sondern nur ein Zehntel.
Was im Einzelnen noch zu diskutieren bleibt.
Wird daher fortgesetzt
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